Energieberater
Energieeffizienzexperte der KfW/BAFA/IfB/Infrarotthermographie/Lüftungskonzepte/Wärmebrückenberechnung/Luftdichtheitsmessung/Heizlastberechnung
Als eingetragene Energieberater auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) erfüllen wir die Voraussetzungen für die BAFA-Vor-Ort-Beratung Energieeffizient Bauen und Sanieren (KFW) Förderprogramme vom Bund. Wir erstellen Ihnen zusätzlich für Hamburger Immobilien den Hamburger Energiepass der Hamburger Investitions- und Förderbank (IfB). Sie werden qualifiziert und unabhängig in den Bereichen Energieberatung, Energiekonzept, BAFA Vor-Ort Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), Energieausweis, Hamburger Energiepass, BEG (KfW)-Effizienzhaus, Fördermittel, Energieeffizienz, Energieeffizienzhaus-Planung, DIN 18599, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungskonzepte, Luftdichtheitsmessung und Heizlastberechnung unterstützt.
Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude als Grundlage für weitere energetische Ausführungsplanung und Bewilligung von Fördermitteln (BAFA-Vor-Ort-Beratung und individuelle Energieberatung)
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß GEG (vormals EnEV)
GEG (vormals EnEV)-Nachweise auf Basis der DIN 4108-6 / 4701-10 bzw. DIN V 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude einschl. Nachweisführung des sommerlichen Wärmeschutzes
Beratung, Planung und Bauüberwachung für den Neubau von BEG (KfW)-Effizienzhäusern 55/40/40 Plus und EE-Klasse sowie für Sanierungsvorhaben BEG (KfW)-Effizienzhäusern 100/85/70/55/40/40 Plus und EE-Klasse
Bauteilnachweis gemäß Anforderungen an den Feuchteschutz nach DIN 4108-3
Energetische Konzepte für die Gebäudeplanung
Hamburger Energiepass
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Die Erstellung eines Energieausweises als Energiebedarfsberechnung erfolgt anhand von Bestandsunterlagen oder einer Neubauplanung (z.B. Bauantragspläne). Aus diesen Unterlagen werden die erforderlichen Daten für die ingenieurmäßige Erhebung abgeleitet. Bei Bestandsgebäuden wird so der IST-Zustand Ihres Gebäudes abgebildet und in Absprache mit Ihnen wird dann eine mögliche Sanierungsmaßnahme bilanziert. Beim Neubau wird vorab das energetische Ziel festgelegt. Der Energieausweis dient auch zur Beantragung von Fördermitteln der KfW-Bank.
Energieausweis nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude.
Die Energiebedarfsberechnung nach DIN V 18599 wird bei der energetischen Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden angewandt. Für Nichtwohngebäude ist sie zwingend und findet somit Anwendung, wenn Nichtwohngebäude vermietet, verkauft, saniert oder neu errichtet werden.
Die Erstellung eines Energieausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude verläuft meist in drei Schritten:
– Vor-Ort-Begehung des Objekts (Bestandsgebäude)
– Beratungsgespräch
– Datenerhebung und Erstellung der Energiebedarfsrechnung anhand von Planungsunterlagen (Neubaugebäude) oder von Bestandsplänen (Bestandsgebäude)
Zonierung von Nichtwohngebäuden
Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA)
Energieberatung vor Ort und der individuelle